Sie habe damals gewusst, dass sie am nächsten Tag eine Geldbestellung machen werde. Am nächsten Tag habe sie auch CHF 70'000.00 bestellt (vgl. Faxbestellung vom 6. September 2016). Damit wolle sie sagen, dass man zu diesem Zeitpunkt niemals CHF 200'000.00 hätte beziehen müssen. Sie hätten genügend Geld im Tresor gehabt (pag. 602 f. Z. 296 ff.). Diese detaillierte Aussage wirkt absolut glaubhaft. Im Kassabuch der Filiale wurde kein Geldeingang verbucht. Die Beschuldigte ist gemäss Überwachungsvideo an diesem Tag nicht im Tresorraum der Filiale erschien (pag. 186).