Sie vermochte sich zu den Umständen näher zu äussern. Es sei an einem Montag gewesen, an dem T.________ freigehabt habe. Ca. um 08:30 Uhr habe sie die Beschuldigte anrufen wollen, um sie etwas zu fragen. Frau AD.________ habe ihr gesagt, dass die Beschuldigte erst um 09:30 Uhr kommen werde. Um ca. 11 Uhr oder sogar etwas später habe die Beschuldigte sie zurückgerufen. Während des Gesprächs habe die Beschuldigte gefragt, ob sie noch Geld benötige für die PR-Kasse, was sie klar verneint habe. Sie habe damals gewusst, dass sie am nächsten Tag eine Geldbestellung machen werde.