_ bestellte die PR-Abteilung «nie nie nie» direkt bei der F.________(Bank) Geld. Wenn diese Abteilung Geld benötige, sei die Bestellung immer über sie bzw. über V.________ erfolgt. Auch müsste der Beleg durch jemand anders von der PR-Abteilung gegengezeichnet werden (pag. 604 Z. 375 ff.). Die Beschuldigte sagte, es sei ein Fehler, dass der Beleg nicht quittiert sei und der Betrag sollte im Kassabuch aufgeführt sein. Sie könne sich das nicht erklären (pag. 250 Z. 660 ff.). So häufig können der Beschuldigten als langjährige Mitarbeiterin bei regelmässigen und damit eingeschliffenen Abläufen nicht einfach Fehler unterlaufen sein.