T.________ sagte aus, sie wisse, dass die Beschuldigte, sie an diesem Tag angerufen und gefragt habe, ob sie Geld brauche. Sie habe das damals verneint. Es sei nicht ihre Unterschrift auf dem Beleg. Sie hätten auch schon lange nicht mehr CHF 200'000.00 bestellt (pag. 626 Z. 495 ff.). Im Kassabuch ist kein entsprechender Eintrag vorhanden. Die Beschuldigte wurde von der Überwachungskamera im Tresorraum der Filiale nicht erfasst (pag. 186). Passend erscheint die Textnachricht der Beschuldigten um 09:32 Uhr an K.________, der sich an diesem Tag in der Schweiz befand: «I will bring cash soon» (pag. 195, 401).