38 14.4.23 Bezug vom 24. August 2016 von CHF 150'000.00 Am 24. August 2016 um 11:46 Uhr bezog die Beschuldigte auf der F.________(Bank) CHF 150'000.00 (Beleg Nr. 23). T.________, die an diesem Tag arbeitete, bestritt, dass die Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg von ihr sei (pag. 626 Z. 483 ff.). Im Kassabuch der Filiale wurde kein Geldeingang verbucht. Auf der Überwachungskamera wurde keine Geldübergabe durch die Beschuldigte aufgezeichnet (pag.