Für den Bezug über CHF 100'000.00 finden sich hingegen keine Belege über den Verbleib des Geldes. Dieses Geld wurde nicht abgeliefert, womit auch die Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg von der Beschuldigten gefälscht wurde. 14.4.22 Bezug vom 17. August 2016 von CHF 150'000.00 Am 17. August 2016 tätigte die Beschuldigte einen Bezug von CHF 150'000.00 (Beleg Nr. 22). Im Kassabuch erfolgte kein Eintrag. T.________, die an diesem Tag gearbeitet hatte, sagte aus, die Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg stamme nicht von ihr und sie habe den Betrag nicht erhalten (pag. 626 Z. 474 ff.).