100'000.00 Die Beschuldigte tätigte am 5. August 2016 innerhalb von drei Minuten drei Bargeldbezüge (Belege Nr. 21). Der erste Bezug von CHF 50'000.00 war mit «SubKa L4» gekennzeichnet. T.________ sagte glaubhaft aus, sie hätten den Betrag bezogen und damit die Subkasse L4 geäufnet. Die Unterschrift stamme von Frau AC.________, die Chefin des L4 (pag. 626 Z. 461 f.). Den zweiten Bezug über CHF 60'000.00 hat T.________ entgegengenommen und der Auszahlungsbeleg wurde wohl von ihr unterzeichnet (pag. 626 Z. 455 f. und Eintrag Kassabuch). Für diesen Bezug von CHF 60'000.00 liegt auch eine Faxbestellung vor. Für den Bezug über CHF