37 14.4.20 Bezug vom 2. August 2016 von CHF 150'000.00 Die Beschuldige bezog an diesem Tag bei der F.________(Bank) unmittelbar nacheinander zwei Mal CHF 150'000.00 (Belege Nr. 20). Einen der Beträge von CHF 150'000.00 lieferte sie in der Filiale ab und der Geldeingang wurde von T.________ im Kassabuch eingetragen. Da der Bank jedoch ein Fehler unterlaufen war und CHF 20'000.00 zu wenig ausbezahlt worden waren, korrigierte T.________ den Eintrag nachträglich von CHF 150'000.00 auf CHF 130'000.00.