T.________ arbeitete an diesem Tag. Sie sagte aus, sie sei sich nicht sicher gewesen, ob es ihre Unterschrift sei oder nicht. Deshalb habe sie die Kasse überprüft. Der Kassabestand habe zu diesem Zeitpunkt CHF 194'460.00 betragen (Beleg Nr. 18.1). Somit hätten sie wegen dem vorhanden Geld in der Kasse gar kein Geld bestellen bzw. beziehen müssen. Deshalb sei sie sich sicher, dass es nicht ihre Unterschrift auf dem Beleg sei. Diese Ausführungen wirken überaus glaubhaft, zumal der Kassabestand auch belegt wurde. T.________ hat kein Geld bestellt, keines quittiert und somit auch nicht im Kassabuch eingetragen.