Die Beschuldigte bezog gemäss Auszahlungsbeleg am 13. Juli 2016 CHF 150'000.00 (Beleg Nr. 17). T.________ arbeitete an diesem Tag, sagte jedoch, sie habe den Beleg nicht quittiert und das Geld nicht erhalten (pag. 624 Z. 386 ff.). Im Kassabuch ist dieser Geldeingang nicht verbucht worden. Die Beschuldigte hat wiederum das Geld nicht abgeliefert und die Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg gefälscht. 14.4.18 Bezug vom 14. Juli 2016 von CHF 100'000.00 Bereits am 14. Juli 2016 erfolgte nochmals ein Bargeldbezug der Beschuldigten von CHF 100'000.00 (Beleg Nr. 18). T.________ arbeitete an diesem Tag.