Im Kassabuch wurde nichts verbucht. Es verhält sich mit diesem Bezug gleich, wie mit 36 den bereits geschilderten. Es bestehen diverse Hinweise, dass die Beschuldigte diesen Betrag nicht abgeliefert und die Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg gefälscht hat. 14.4.17 Bezug vom 13. Juli 2016 von CHF 150'000.00 Auch dieser Bezug kann nicht mehr als bestritten gelten. Die Beschuldigte bezog gemäss Auszahlungsbeleg am 13. Juli 2016 CHF 150'000.00 (Beleg Nr. 17).