14.4.15 Bezug vom 11. Juli 2016 von CHF 200'000.00 Die Beschuldigte bezog an diesem Tag um 14:17 Uhr CHF 200'000.00 (Beleg Nr. 15), die keiner Bestellung entsprechen. Die Uhrzeit des Bezuges stimmt nicht mit dem üblichen Zeitpunkt überein. Im Kassabuch ist kein Eintrag enthalten und T.________, die an diesem Tag arbeitete, gab an, sie hätten in diesem Jahr noch nie CHF 200'000.00 bestellt und es sei nicht ihre Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg (pag. 624 Z. 379 f.). Insgesamt ergibt sich auch hier, dass die Beschuldigte das bezogene Geld nicht abgeliefert und auf dem Beleg die Unterschrift gefälscht hat.