Auf dem Auszahlungsbeleg ist eine Unterschrift ähnlich derjenigen von T.________ angebracht. Diese sagte jedoch aus, es sei nicht ihre Unterschrift (pag. 624 Z. 358). T.________ hatte an diesem Tag gemäss Arbeitszeiterfassung gearbeitet. Im Kassabuch wurde jedoch kein Geldeingang vermerkt. Sowohl T.________