34 nicht abgeliefert, auf dem Auszahlungsbeleg die Unterschrift und im Kassabuch den Eintrag gefälscht hat. 14.4.9 Bezug vom 6. Juni 2016 von CHF 160'000.00 An diesem Tag hob die Beschuldigte CHF 160'000.00 bei der F.________(Bank) ab (Beleg Nr. 9). Der Auszahlungsbeleg weist einen «Schnörkel» auf, der von T.________ stammen könnte, was diese jedoch verneinte (pag. 623 Z. 323). Im Kassabuch wurde kein entsprechender Eingang vermerkt.