14.4.7 Bezug vom 20. Mai 2016 von CHF 100'000.00 Am 20. Mai 2016 fanden ebenfalls ohne nachvollziehbare Erklärung zwei Bezüge nacheinander statt. Diese betrugen je CHF 100'000.00 (Belege Nr. 7). Einer der beiden Belege wurde in Kopie bei der Beschuldigten zu Hause sichergestellt. Beide Belege weisen eine Unterschrift auf, die derjenigen von T.________ ähnelt, wobei sie sich doch unterscheiden. T.________ sagte aus, sie habe den ersten Bezug quittiert und beim zweiten sei ihre Unterschrift gefälscht worden (pag. 622 Z. 294 f.).