_ wurden die Nullen ebenfalls unten geschlossen bzw. verbunden. Die Zahl 80'000.- scheint somit nicht von T.________ geschrieben worden zu sein. Ansonsten lässt sich bei einer blossen Zahl kaum ein Schriftbild erkennen, dass für Vergleiche verwendet werden könnte. Die Gesamtheit der Indizien spricht wiederum für den angeklagten Sachverhalt. Es ist erstellt, dass die Beschuldigten die bezogenen CHF 80'000.00 nicht in der Filiale an T.________ übergeben, deren Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg gefälscht und einen falschen Eintrag ins Kassabuch vorgenommen hat. 14.4.7 Bezug vom 20. Mai 2016 von CHF 100'000.00