_ wurden auch an diesem Tag wieder zwei Bezüge von der Beschuldigten getätigt. Sie bezog unmittelbar nacheinander CHF 160'000.00 und dann CHF 80'000.00 (Belege Nr. 6). Nur für den Betrag von CHF 160'000.00 liegt eine Faxbestellung vor (Unterlagen Privatklägerin 1/2 Lasche 2). T.________ nahm an, dass ihre Unterschrift auf dem Beleg von CHF 80'000.00 gefälscht sei. In der Tat wirkt diese Unterschrift etwas zittrig. Der Auszahlungsbeleg über CHF 80'000.00 befand sich bei der Beschuldigten zu Hause. Im Kassabuch wurde unter den Betrag von CHF 160'000.00 zwischen die Zeilen ein Betrag von CHF 80'000.00 hineingeflickt.