Dass am Tag dazwischen auch eine Bestellung erfolgte, für die aber kein schriftlicher Beleg mehr vorhanden ist, ist eher unwahrscheinlich. U.________ hatte auch glaubhaft ausgesagt, noch nie telefonisch Geld bestellt zu haben (pag. 606 Z. 457). Im Kassabuch wurde auf der untersten Zeile, auf der in der Regel keine Einträge erfolgten (vgl. oben unter Ziff.14.4.2), der Bargeldbezug von CHF 80'000.00 aufgeführt (Position 5). Das Schriftbild unterscheidet sich wiederum von demjenigen auf der restlichen Seite und es wurde ein anderer Kugelschreiber verwendet.