Die Beschuldigte hat die CHF 30'000.00 nicht in der Filiale an T.________ übergeben und zudem deren Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg gefälscht und den eingetragenen Betrag im Kassabuch geändert. 14.4.5 Bezug vom 21. April 2016 von CHF 80'000.00 Die Beschuldigte bezog am 21. April 2016 um 16:27 Uhr bei der F.________(Bank) CHF 80'000.00 (Beleg Nr. 5). Die Uhrzeit des Bezugs ist ungewöhnlich. In der Regel erfolgten die Bezüge, wie auf den Belegen ersichtlich ist, morgens zwischen ca. 9 und 11 Uhr. T.________ sagte auch aus, meistens komme jemand zwischen 10 und 12 Uhr, der das Geld ins Geschäft bringe (pag. 617 Z. 39 f.).