__ erfolgten jedoch nie zwei Bezüge an einem Tag. Beide Belege enthalten eine Unterschrift, die derjenigen von T.________ ähnelt, sind jedoch ziemlich unterschiedlich. T.________ zweifelte auf Vorhalt an den Unterschriften auf beiden Belegen (pag. 621 f. Z. 242 ff.). Im Kassabuch ist ersichtlich, dass der Betrag von CHF 130'000.00 auf CHF 160'000.00 abgeändert wurde (Position 4). Die Änderung geschah wiederum mit einem Stift in etwas hellerem Blau. Der Auszahlungsbeleg über CHF 30'000.00 wurde bei der Beschuldigten zu Hause im Tresor gefunden (pag.