CHF 20'000.00 hat die Beschuldigte nicht abgegeben. Zudem hat sie die Unterschrift auf den Auszahlungsbeleg von CHF 20'000.00 gefälscht und die Korrektur von CHF 100'000.00 auf CHF 120'000.00 im Kassabuch vorgenommen. 14.4.4 Bezug vom 12. April 2016 von CHF 30'000.00 Am 12. April 2016 kam es wiederum zu einem ungewöhnlichen Doppelbezug, der durch die Beschuldigte getätigt wurde. Innerhalb derselben Minute wurden der Beschuldigten auf der F.________(Bank) zum einen CHF 130'000.00 und zum anderen CHF 30'000.00 ausgehändigt (Belege Nr. 4). Gemäss Aussagen von T.________ und U.________ erfolgten jedoch nie zwei Bezüge an einem Tag.