Im Kassabuch ist bei Punkt 3 ersichtlich, dass ursprünglich die Zahl 100'000.00 eingetragen worden war. Die zweite Null wurde jedoch mit Tippex korrigiert und mit einer Zwei überschrieben, wozu ein anderer Stift (in hellerem Blau) verwendet wurde. Das legt die Vermutung nahe, dass die Korrektur nicht von der Person, die den ursprünglichen Eintrag machte, vorgenommen wurde. Bei der Durchsuchung der Wohnung der Beschuldigten wurde eine Kopie des Auszahlungsbelegs über CHF 20'000.00 gefunden (pag. 192, 820). Dies ist doch ein starkes Indiz, dass die Beschuldigte an diesem Beleg etwas manipulierte.