30 einen von CHF 60'000.00 (Belege Nr. 1 in den Unterlagen Privatklägerin 1/2 Lasche 3). Der Betrag von CHF 120'000.00 wurde in der Filiale der Privatklägerin abgeliefert. Die Entgegennahme des Geldes wurde von S.________ auf dem Auszahlungsbeleg quittiert und im Kassabuch der Filiale ordentlich eingetragen (Unterlagen Privatklägerin 1/2 Lasche 4). Der Eingang von CHF 60'000.00 wurde im Kassabuch hingegen nicht verbucht.