804 Z. 121 ff.). Diese Absprachemöglichkeit ist bei der Aussagewürdigung zu berücksichtigen. Allerdings blieben die Aussagen dennoch individuell. Alle drei sagten jeweils, was sie wissen und was nicht. Die Aussagen von U.________ und von T.________ sind detailliert. Diejenigen von S.________ sind eher knapp. Dies ist jedoch in der viel weniger ausführlichen Befragung und der Tatsache, dass S.________ vielfach sagen musste, dass sie Dinge nicht wisse, begründet (pag. 670 ff.). Dass sie weniger gut informiert war, ist nachvollziehbar, zumal sie nur aushilfsweise für die Führung der Kasse zuständig war (pag. 670 Z. 26 f.).