29 14.2.4 Aussagen von U.________, T.________ und S.________ Es wurde in den Einvernahmen durch jede der drei Frauen offengelegt, dass sie alle vor der Befragung durch die Polizei bereits eine Besprechung mit V.________ gehabt hatten. Sie wurden dabei von V.________ mit den Auszahlungsbelegen der F.________(Bank) konfrontiert und zur Echtheit ihrer Unterschriften darauf befragt, worauf die Frauen eine schriftliche Bestätigung unterschrieben (pag. 600 Z. 157 ff., pag. 620 Z. 185 ff., pag. 671 Z. 79 ff., pag. 804 Z. 121 ff.).