Auch dass V.________ die Anschuldigungen gegen die Beschuldigte erhoben haben könnte, um sie als Sündenbock für sein eigenes Fehlverhalten vorschieben (Komplott-Theorie), erscheint völlig abwegig. Wäre V.________ der Täter, so hätte er ein überaus kompliziertes System entwickeln müssen, in das zwingend die Angestellten die in der Filiale das Geld entgegennahmen, hätten eingeweiht sein müssen. Bei keiner der Befragungen ergaben sich jedoch entsprechende Verdachtsmomente. Schliesslich war es immer die Beschuldigte, die verschwundenes Bargeld bei der F.________(Bank) abgehoben hatte. Hinzu kommt, dass V._____