__ daran hätte, die Beschuldigte fälschlicherweise damit zu belasten, Geld der Privatklägerin veruntreut zu haben. V.________ ist als Direktor der Privatklägerin im Handelsregister eingetragen. Begeht eine langjährige Mitarbeiterin im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit ein Delikt, so entsteht neben dem finanziellen Schaden auch ein Reputationsschaden für ein Unternehmen. Daran kann der Direktor eines Unternehmens kein Interesse haben. Ausserdem steht auch er selbst in einem schlechten Licht da, zumal er trotz Kontrollfunktion (vgl. pag. 810 Z. 351 f.) über längere Zeit, das fehlende Geld nicht bemerkte. Auch dass V.______