Beispielsweise antwortete auf die Frage, ob er von der Beschuldigten je Geld verlangt habe, sie habe sein Geld und er habe es zurückverlangt (pag. 1381 Z. 90 ff.). Trotz seines angeblich grossen Einkommens sage er, er müsse seit über einem Jahr von seiner Familie unterstützt werden (pag. 1384). Die Aussagen von K.________ stimmen zwar in einzelnen Punkten mit denjenigen der Beschuldigten überein. Sie sind jedoch in sich widersprüchlich und ergeben kein vollständiges Bild. Sie wirken nicht glaubhaft. Es kann grundsätzlich nicht darauf abgestellt werden. 14.2.3 Aussagen von V._