Die CHF 550'000.00 befanden sich jedoch bei der Durchsuchung nicht im Safe der Bank. Obwohl K.________ so viel Geld haben will, sagte er im Widerspruch dazu, nach ein, zwei Wochen oder einem Monat (Anm.: nach der Verhaftung der Beschuldigten) habe er kein Geld mehr gehabt. Seit September 2016 sei er nicht mehr in die Schweiz gereist, weil er kein Geld habe (pag. 1372). Auch meinte er, die Beschuldigte habe viel Geld gehabt von ihren 16 Jahren Arbeit (pag. 1371). Das Protokoll der zweiten Einvernahme liegt in Englisch vor. K.________ sagte in dieser Einvernahme anderes aus als in der ersten.