1369 ff.). Die deutsche Übersetzung ist teilweise wohl auch aus sprachlichen Gründen unklar. Er bestätigte die Aussagen der Beschuldigten, insofern er angab, dass er mit Schmuck und Antiquitäten handle und dafür in Europa herumreise. Er habe der Beschuldigten Bargeld gegeben, das er von Israel mitgebracht habe (pag. 1370). Er habe einen Mercedes 250 SLK gekauft, der auf ihren Namen registriert worden sei. Er habe ihr alles in allem CHF 390'000.00 nachhause und CHF 550'000.00 in den Safe der Bank, ca. CHF 940'000.00, gebracht (pag. 1371 und 1372). Die CHF 550'000.00 befanden sich jedoch bei der Durchsuchung nicht im Safe der Bank.