Wie die Generalstaatsanwaltschaft vorbrachte, geht ihre Geschichte schlicht nicht auf. Ihre Aussagen wirken in den Kernfragen wenig glaubhaft, sodass grundsätzlich nicht darauf abgestellt werden kann. 14.2.2 Aussagen von K.________ K.________ wurde am 22. Juni 2017 (pag. 1362 ff.) und am 24. Juni 2018 (pag. 1377 ff.) rechtshilfeweise in Israel befragt. Die Aussagen in beiden Einvernahmen sind inhaltlich wenig aussagekräftig und nur schwer einer Aussagewürdigung zugänglich. Das Protokoll der ersten Einvernahme liegt in Hebräisch vor und wurde ins Deutsche übersetzt (pag. 1369 ff.).