26 Die Beschuldigte sagte aus, sie habe geglaubt, die Überweisungen, die sie auf ihre Kreditkartenkonten getätigt hatte, mit Geld von K.________ wieder zurückzahlen zu können. Er habe ihr versprochen, das Geld zurückzuzahlen, und sie immer wieder vertröstet (pag. 2126 Z. 35 ff.). Gleichzeitig behauptete die Beschuldigte, der bei ihr zu Hause sichergestellte Bargeldbetrag von CHF 390'000.00 gehöre K.________ (pag. 214 Z. 19 ff.). Hätte sie die veruntreuten Gelder von CHF 335'800.65 (AKS Ziff. 1.2.) und von EUR 3’960.00 (AKS Ziff.