Auch schilderte sie nie, wie sie das Geld genau aufbewahrte oder wie sie es ihm übergab. Da es sich bei dieser Geschichte um eine äusserst ungewöhnliche Situation handelt, wären dazu wesentlich mehr und detailliertere Aussagen zu erwarten. Während die Beschuldigte es zu Beginn des Verfahrens noch nicht wahrhaben wollte, dass K.________ ihr etwas vorgespielt haben könnte, hält sie ihn mittlerweile für einen Betrüger (vgl. pag. 2125 Z. 9 ff.). Dass sie auch dann nicht mit mehr Informationen zu seinen Geldgeschäften herausrückte, lässt sich nicht mit Rücksichtnahme der Beschuldigten auf ihn erklären.