14. Beweiswürdigung der Kammer 14.1 Vorbemerkung In der Folge werden vorab die Aussagen der beteiligten Personen auf ihre Glaubhaftigkeit geprüft. Im Anschluss werden die 32 angeklagten Bargeldbezüge anhand der vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel einzeln beleuchtet. Zum Schluss folgt eine Gesamtbetrachtung. 14.2 Aussagewürdigung 14.2.1 Aussagen der Beschuldigten Die Kammer schliesst sich der Würdigung der Aussagen der Beschuldigten durch die Vorinstanz an (pag. 2030, S. 24 der Urteilsbegründung).