___ regelmässig begründet, wofür er das Geld brauche, was nicht notwendig gewesen wäre, wenn es sein eigenes Geld gewesen wäre. Es sei ausserdem fraglich, weshalb die Beschuldigte das angebliche Bargeld von K.________ bei sich zu Hause nicht benutzt habe, um das Geld aus den unberechtigten Überweisungen auf ihre Kreditkartenkonten zurückzuzahlen. Die Angestellten der Privatklägerin, die mit dem Bargeld zu tun hatten, seien befragt worden und es sei gegen keine andere Person auch nur ein Ansatz eines Tatverdachts aufgekommen. Sämtliche alternative Sachverhaltshypothesen könnten ausgeschlossen werden.