Diesem sei es unerwünscht gewesen, dass die Beschuldigte nach ihrer Krankschreibung weiterhin Bargeldbezüge getätigt habe. T.________ habe ausgesagt, dass die Beschuldigte öfters am Telefon nachgefragt habe, ob Bargeld benötigt werde. Aus der Kommunikation der Beschuldigten mit K.________ ergebe sich, dass dieser immer mehr Geld gefordert habe. Es ergebe keinen Sinn, dass K.________ Geld nach Europa bringen sollte, um sich dieses dann wieder zurückschicken zu lassen. In den aktenkundigen Nachrichten habe K.________ regelmässig begründet, wofür er das Geld brauche, was nicht notwendig gewesen wäre, wenn es sein eigenes Geld gewesen wäre.