23 nie vorgekommen sei. Es habe gemäss deren Aussagen auch nie Bezüge über CHF 200'000.00 gegeben. Auf dem Überwachungsvideo sei keine dieser Übergaben aufgezeichnet worden. Bei den übrigen Personen, die neben der Beschuldigten für die Tat hätten in Frage kommen können, hätte das Vorgehen anders sein müssen. Es wäre ein unglaublich kompliziertes Komplott gewesen. Wenn die Privatklägerin die Beschuldigte hätte falsch belasten wollen, so hätte sie nicht Anzeige erstattet, bevor die Belege gebüschelt waren. Es gebe klare Indizien für die Täterschaft der Beschuldigten.