Wesentliche Beweismittel seien die Belegkopien, die bei der Beschuldigten zu Hause gefunden worden seien, sowie die Aufnahmen der Überwachungskamera des Tresorraums. Sie würden einerseits die Bezüge durch die Beschuldigte vom 19. Februar 2016 bis am 6. Juni 2016 belegen (Belegkopien) und die Nichtübergabe des Geldes für die Bezüge vom 2. August 2016 bis 12. September 2016 zeigen (Überwachungsvideo). Für sie sei erstellt, dass auch die Bezüge im Juni und Juli 2016 durch die Beschuldigte getätigt und nicht abgeliefert worden seien.