21 bezogen (pag. 621 Z. 216 ff.). Es sei nie vorgekommen, dass sie an einem Tag gleich zwei Mal Geld bezogen hätten (pag. 621 Z. 239 f.). Die Buchung vom 2. August 2016 habe sie im Kassenjournal auf CHF 130’000.00 abgeändert, nachdem die Bank irrtümlicherweise CHF 20’000.00 zu wenig ausbezahlt habe. Die Bank habe die Differenz bemerkt, sie selbst leider nicht sofort (pag. 625 Z. 419 ff.). Am 31. August 2016 habe die Beschuldigte angerufen und gefragt, ob sie Geld brauche, was sie verneint habe (pag. 626 Z. 492 ff.).