20 T.________ sagte am 28. September 2016 aus, sie arbeite seit elf Jahren bei der Privatklägerin im Verkaufsgeschäft Q.________ als sogenannte Back-Office Managerin (pag. 617 Z. 20 f.). Sie schilderte, dass sie je nachdem wieviel Geld im Geschäft vorhanden sei, zusätzliches Geld bestelle. Das Blatt mit der Bestellung übermittle sie per Fax an die Administration. Ein Kurier hole dann zu Fuss das Geld gemäss ihrer Bestellung bei der F.________(Bank) ab und komme dann mit dem Geld zu ihnen ins Geschäft.