605 Z. 435 ff.). Sie habe nie eine telefonische Bestellung gemacht (pag. 606 Z. 457). Solche Bestellungen seien später mittels Originalbeleg der F.________(Bank) ablegt worden. Von der effektiven telefonischen Bestellung gebe es keine schriftlichen Unterlagen (pag. 606 Z. 460 ff.). 11.2.6 Aussagen von T.________