Zu 95 % seien die Bestellungen per Fax ausgelöst worden. Es sei aber vorgekommen, dass sie die Beschuldigte per Mail mit der Bestellung bedient habe (pag. 598 Z. 55 ff.). Zum Tresor hätten sie selbst, T.________ und neu wohl auch S.________ Zugang. Dieselben Personen seien berechtigt, die Einträge im Kassabuch zu machen. Die Einträge würden unverzüglich beim Erhalt des Geldes gemacht (pag. 598 Z. 72 ff.). Die Beschuldigte sei sehr kompetent gewesen und sie habe praktisch immer eine Antwort gewusst. Sie sei bis zu diesem Vorfall sehr gut gewesen und sie habe ihr immer vertraut (pag. 600 Z. 151 ff.).