Dort würden V.________, die Beschuldigte und drei weitere Personen arbeiten. Eine dieser Personen begebe sich dann auf die F.________(Bank) und hole das Bargeld wie bestellt ab. Die Person komme zu ihnen ins Büro und übergebe das Geld zusammen mit dem Beleg der F.________(Bank). Der Beleg werde kopiert und gegengezeichnet. Der Originalbeleg werde von der Person aus der Administration wieder behändigt und in die Administration zurückgebracht. Die Kopie des Beleges werde im Kassenjournal abgelegt/verbucht und danach auch abgelegt (pag. 597 Z. 24 ff.). Zu 95 % seien die Bestellungen per Fax ausgelöst worden.