11.2.5 Aussagen von U.________ U.________ gab in ihrer Einvernahme vom 28. September 2016 zu Protokoll, dass sie seit 2008 bei der Privatklägerin als Marketing- und PR-Managerin arbeite und auch an der Front aushelfe. Sie vertrete T.________, wenn diese nicht anwesend sei, wobei sie für die Kassenabrechnung zuständig sei (pag. 597 Z. 16 ff.). Sie schilderte, dass bei Bargeldbestellungen des Verkaufsgeschäfts ein Formular persönlich an V.________ ausgehändigt oder per Fax übermittelt werde. Das Fax gehe zur Administration. Dort würden V.________, die Beschuldigte und drei weitere Personen arbeiten.