Die Beschuldigte sei an dieser Besprechung auch anwesend gewesen (pag. 803 Rz. 61 ff.). Daraufhin sei die Burnout-Diagnose der Beschuldigten gekommen. Er habe ihr geraten, ein Timeout zu nehmen. Die Beschuldigte habe sich dagegen gewehrt, da sie nicht habe aus der Struktur fallen wollen und Halt benötigt habe. Sie habe dann nur auf 50% reduziert (pag. 803 Rz. 72 ff.). Aufgrund ihrer reduzierten Arbeitstätigkeit habe er im August 2016 ein Gespräch mit ihr gehabt und gewünscht, dass sie die Bargeldbezüge nicht mehr selber mache, sondern diese delegiere. In der zweiten Hälfte August/Ende August sei er in den Ferien gewesen.