18 Beschuldigte könnten das Geld abholen, wenn jemand anderes das Geld hole, würden diese von ihnen eine schriftliche Vollmacht erhalten. Danach werde das Geld auf direktem Weg in die Filiale beim Q.________ gebracht. Dort werde das Geld in der Regel von Frau T.________ oder Frau U.________ gegen Unterschrift entgegengenommen, im Tresor verstaut sowie im Kassabuch eingetragen (zum Ganzen: pag. 591 Rz. 32 ff.). Die Beschuldigte habe auf alle Geschäftskonten Zugriff. Bei der Z.________ (Bank), AA.________ (Bank), AB.________ (Bank) und der J.________ (Bank) wäre es aber aufgefallen;