Dazu sind noch die Aussagen zu ergänzen, die K.________ in seiner zweiten rechtshilfeweisen Einvernahme vom 24. Juni 2018 machte (pag.1377 ff.). Die Einvernahme wurde auf English geführt und wurde auf Video aufgezeichnet (pag. 1386). K.________ gab insbesondere zu Protokoll, er habe soeben eine Spanierin geheiratet, das Scheidungsverfahren mit seiner Frau, von der er sich getrennt habe laufe aber noch (pag. 1378 Z. 8 ff.). Er sei Schmuckdesigner und habe einen Schmuckund Antiquitätenladen in Jerusalem. Manchmal arbeite er eine Woche nicht und manchmal verdiene er USD 500.00 bis USD 1’000.00 pro Woche.