2126 Z. 31 f.). Sie selbst hätte das nicht gekonnt. K.________ habe ihr immer versprochen, Geld zurückzuzahlen (pag. 2126 Z. 36). Angesprochen, auf Bargeldbezüge in Minutenabständen sagte die Beschuldigte, sie könne sich nicht erinnern. Es sei auch vorgekommen, dass sie zwei Geschäften habe Geld abgeben müssen (pag. 2127 Z. 12 ff.). Sie habe die Bezüge gemacht, das Geld sei aber nicht zu ihr privat gegangen. Sie habe das Geld abgegeben. Was danach in der Filiale passiert sei, wisse sie nicht. Es gebe x Leute, die damit zu tun gehabt hätten (pag. 2127 Z. 17 ff.). 11.2.3 Aussagen von K.__