Es sei schwer, sich selbst einzugestehen, dass man jemandem auf den Leim gegangen sei. Sie habe lange gebraucht, sich einzugestehen, dass sie so manipuliert worden sei (pag. 2125 Z. 13 ff.). Sie habe K.________ kein Bargeld übergeben. Er sei immer wieder mit Geld dahergekommen. Sie wisse nicht woher er dieses gehabt habe (pag. 2125 Z. 33 ff.). Sie wisse nicht, wo das Geld sei, das bei der Privatklägerin fehle. Wenn sie es wissen würde, hätte sie es schon lange gesagt (pag. 2126 Z. 22 ff.). Zu den unbestrittenen Überweisungen auf ihre Kreditkartenkonten sagte sie, sie habe das Geld zurückbezahlen wollen (pag. 2126 Z. 31 f.).