Die beiden Fahrzeuge (Anm: Mercedes SLK 250 schwarz und Mercedes Kombi, beide auf die Beschuldigte zugelassen) habe ihr Freund bezahlt. Er habe ihr das Geld dafür in bar überreicht; im Ganzen CHF 100‘000.00. CHF 33‘000.00 für das Cabriolet, CHF 60‘000.00 für den Kombi und CHF 7‘000.00 seien noch übrig (pag. 220 Rz. 297 ff.). Sie habe ihrem Freund Geld überwiesen, damit er das Traveldocument, das Visum habe lösen und sie einmal habe besuchen können (pag. 220 Rz. 329). Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 27.10.2016 führte die Beschul-